Neuigkeit
Öffentlich
Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR wurde in stiller Wahl für die Amtsperiode 2022-2025 als gewählt erklärt: Vizeammann • Fricker Matthias, 1976, von Frick AG, Panoramaweg 2b, Die Mitte, neu als Vizeammann Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres einzureichen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 10lit. f der Delegationsverordnung). Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn diese von der Beschwerdeinstanz angeordnet wird (§ 70 GPR).