Aufbruchbewilligung
Folgende Aufbruchbewilligung wurde erteilt:
Bauherr:
Axians AG, im Auftrag der Swisscom (Schweiz) AG
Bauvorhaben:
Aufbruch eines Werklochs (1x1 m) für Kabelzug zur Neuerschliessung der Parzelle Nr. 167
Bauparzelle:
Parzelle Nr. 167/169, Bünt, Mellikon (ehemals Jägerhof)
Die Bewilligung wurde unter folgender Auflage erteilt:
Der Anstösserverkehr muss grundsätzlich gewährleistet werden. Allfällige unumgehbare kurzzeitige Einschränkungen sind den Anstössern rechtzeitig durch die Bauherrschaft mitzuteilen. Fussgänger müssen die Baustelle jederzeit ungehindert passieren können.
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