Brandschutz: Neue Regeln für Indoor-Pyrotechnik
Seit dem 01. April 2026 ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Bauten und Anlagen verboten. Dies hat das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) nach dem Brand in Crans-Montana als Sofortmassnahme beschlossen.
Zur Kategorie F1 gehören Feuerwerkskörper, von denen laut Herstellerangaben eine vernachlässigbare Gefahr ausgeht, und die bisher auch im Innenbereich verwendet werden durften. Dazu gehören unter anderem Wunderkerzen, Bengal-Streichhölzer, Mini-Fontänen, Eisfontänen für Kuchen oder Getränke, Knallerbsen (Wurfknaller), Party-Knaller/Knallbonbons, Tischbomben mit Konfetti oder Luftschlangen, Knallziehschnüre, Konfetti-Shooter mit pyrotechnischem Kleinstsatz oder pyrotechnisch betriebene Luftschlangen-Kartuschen.
Trotz ihres niedrigen Risikos können diese Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen Brände auslösen oder Rauch verursachen. Das neue Verbot dient dem Schutz von Personen und Gebäuden. Das PDF-Merkblatt «Indoor-Pyrotechnik: Regelungen für Feuerwerk der Kategorie F1» kann unten oder auf der Website der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung www.bgv.ch/service heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Aesch überprüft derzeit systematisch die Brandschutzsituation in verschiedenen öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungsräumen. Im Fokus stehen vor allem Räumlichkeiten, die regelmässig für Veranstaltungen oder grössere Personenansammlungen genutzt werden, zum Beispiel der Schloss-Chäller, dessen Notausgang hier abgebildet ist.
Ziel dieser Überprüfungen ist es, die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern sowie von Mitarbeitenden der Gemeinde weiterhin jederzeit gewährleisten zu können. Die Gemeinde wird die Kontrollen in den kommenden Monaten weiterführen und bei Bedarf zusätzliche Massnahmen ergreifen.
Die Bevölkerung wird gebeten, die neuen Brandschutzvorschriften zu beachten und auf die Verwendung von Feuerwerk in Innenräumen zu verzichten.