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Das Rheinuferschutzdekret aus dem Jahre 1948 wird überabeitet. Das mehr als 70 Jahre alte Dekret soll, unter Berücksichtigung von zeitgemässen Interessen, bereinigt werden. Dabei werden Nutzen sowie Schutzinteressen gegeneinander abgewogen. Das bedeutet konkret: - Die Qualität der Rheinuferlandschaft soll bewahrt und gestärkt werden - verschiedene Raumansprüche entlang des Rheins werden berücksichtigt - Das Rheinufer wird punktuell für verschiedene Erholungsformen geöffnet - Die Qualität der Erholungsräume soll erhalten und aufgewertet werden Neu sollen folgende Zonen geschaffen werden: Ufererholungszone, Uferschutzzone, Kantonale Landschaftsschutzzone, Naturschutzzone, Zone für Kraftwerksanlagen und Gewässerraum. Bei der Revision des Rheinuferschutzdekrets sind neben den Gemeinden auch die Planungsverbände Fricktal Regio und ZurzibietRegio eingebunden. Der Gemeinderat Mellikon setzt sich zum Ziel, dass der Melliker Bevölkerung weiterhin ein Zugang zum Rheinufer ermöglicht wird und dies durch neue Schutzzonen nicht verunmöglicht wird.