Liberalisierung Kaminfegerwesen

Nächstes Jahr wird das Kaminfegermonopol und damit die kantonalen und kommunalen Tarife im Aargau aufgehoben. Somit wird auch auf die staatliche oder kommunale Aufsicht über das Kaminfegerwesen verzichtet. Mit der Privatisierung liegt der Unterhalt von Feuerungsanlagen in der Eigenverantwortung der Gebäudeeigentümer. Diese sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine in der Kaminfegerliste aufgeführte Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Unter den entsprechend qualifizierten und bei der Aargauischen Gebäudeversicherung registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfeger können Hauseigentümerschaft und Anlagebetreibende ab 1. Januar 2022 frei wählen. Die AGV führt eine entsprechende Online-Liste mit zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfegern.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Sarmenstorf veröffentlicht.