Steinbruch Mellikon AG – Abfallrechtliche Betriebsbewilligung Deponie Typ B
Der Gemeinderat nahm Stellung zum Entwurf der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung, Deponie Typ B der Steinbruch Mellikon AG. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt hat die abfallrechtliche Betriebsbewilligung zwischenzeitlich erteilt. Diese wird jeweils auf eine Dauer von 5 Jahren (15. Juli 2026 bis 14. Juli 2031) ausgestellt.
Nachdem die Steinbruch Mellikon AG alle Auflagen und Bedingungen erfüllt hat, kann mit der Einlagerung der zugelassenen Abfälle der Betriebsbewilligung begonnen werden.
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