Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit ausbleibenden Niederschlägen und Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet ab sofort die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
(siehe auch Anhang)
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