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Absolutes Feuerverbot im Freien - Kanton BL

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab (KFS) ein absolutes Feuerverbot im Freien verfügt.


  1. Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
  2. Es ist weiterhin verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die ein vom Kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.
  3. Es gilt weiterhin ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.


Die Verfügung vom 23. Juli 2026 finden Sie hier.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aesch veröffentlicht.