Absolutes Feuerverbot im Freien - Kanton BL
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab (KFS) ein absolutes Feuerverbot im Freien verfügt.
- Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
- Es ist weiterhin verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die ein vom Kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.
- Es gilt weiterhin ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
Die Verfügung vom 23. Juli 2026 finden Sie hier.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aesch veröffentlicht.