FFP2-Maskenpflicht für Besucher von Rathäusern/Gemeinderatssitzungen
Foto: www.pixabay.de
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß Corona-Verordnung Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume in der Warn- und den Alarmstufen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen müssen.
Somit besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) auch für Besucherinnen und Besucher von Rathäusern bzw. Verwaltungsgebäuden.
Bei Gemeinderatssitzungen müssen laut Corona-Verordnung Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Die Mitglieder des Gemeinderats sind hiervon ausgenommen.
This post was posted in Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen group.