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FFP2-Maskenpflicht für Besucher von Rathäusern/Gemeinderatssitzungen

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß Corona-Verordnung Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume in der Warn- und den Alarmstufen eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen müssen.

Somit besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) auch für Besucherinnen und Besucher von Rathäusern bzw. Verwaltungsgebäuden.

Bei Gemeinderatssitzungen müssen laut Corona-Verordnung Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Die Mitglieder des Gemeinderats sind hiervon ausgenommen.

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