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Dachbegrünung und Photovoltaik

Die Stadt Romanshorn hat den gesetzlichen Umgang mit Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünungen bei Baugesuchen von Gebäuden mit Flachdächern ab 50 Quadratmetern präzisiert.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.