Hundekontrolle 2022

Gestützt auf das Hundegesetz (HuG) bitten wir Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen neuen Hund besitzen, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Meldepflichtig sind Hunde ab drei Monaten. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
• Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt), Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder gelber Impfausweis;
• Haltebewilligung (sofern nötig)

Bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter bitten wir um Meldung an die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf, Telefon 056 667 93 93 oder E-Mail: einwohnerkontrolle@sarmenstorf.ch, bis Ende März 2022, falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Sarmenstorf veröffentlicht.