Geänderte Corona-Verordnung
Seit Samstag, 19. März, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Ce message a été posté dans le groupe Stadt Rheinfelden (Baden).