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Waldbrandbeurteilung: Erheblich

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht.

Deshalb gilt ab heute, 24. März 2022, ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Feuer ist nur noch auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie unter auf der Website des Kantons unter https://lawa.lu.ch/wald/waldschutz/TrockenheitGefahrenstufeBis3.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Schüpfheim veröffentlicht.