Stille Wahl eines Mitglieds des Wahlbüros der Einwohnergemeinde
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Einwohnergemeinde hat der Gemeinderat auf den 15. Mai 2022 die Ersatzwahl angeordnet. In der ordentlichen Anmeldefrist ging einzig folgender Wahlvorschlag ein:
Hottinger Monika, geb. 2. Oktober 1955, von Zuzgen AG, Quellenstrasse 49P, EDU.
In der Nachfrist gingen keine weiteren Wahlvorschläge ein.
Da für den einen zu vergebenden Sitz nur eine Anmeldung eingegangen ist, hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), Frau Monika Hottinger in stiller Wahl als Mitglied des Wahlbüros der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2022/25 als gewählt erklärt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.