Anzeige der Protokollauflage zur Gemeindeversammlung
Gemäss Artikel 5 der Verordnung über das Verfahren an der Gemeindeversammlung (GVV) erstellt der Gemeindeschreiber ein Protokoll zur Gemeindeversammlung. Nach Ziffer 2 ist das Protokoll auf der Kanzlei, nach Anzeige im Anschlagkasten, öffentlich für max. 20 Tage aufzulegen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Unterschächen veröffentlicht.