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Finanzielle Unterstützung für Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen

Zu den beitragsberechtigten Anlagen zählen:

- offizielle Fuss-, Wander-, Bike-, Reit- und weitere Freizeitwege
- öffentliche Rastplätze und Feuerstellen
- öffentliche Waldhütten und Unterstände
- Bildungsangebote im Wald (beispielsweise Waldspielgruppen und Waldkindergärten)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Mitteilung des lawa, Kanton Luzern, vom Juni 2022

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