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Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr)

Seit Donnerstag, 21. Juli 2022, gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr) sowie ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter). Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in einem Abstand bis 200 Meter vom Wald ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Weiter sind verschiedene Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (siehe angefügtes Merkblatt).

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