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Die hohen Temperaturen und die aktuelle Trockenheit führen zu einem hohen Risiko von Bränden. Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, mit Blick auf die anstehenden Nationalfeierlichkeiten am 31. Juli 2022 und am 1. August 2022 ein absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Aargau. Grund dafür sind die ausbleibenden oder unzureichenden Niederschläge sowie die aktuellen Wetterprognosen, wonach es heiss und trocken bleibt. Das Verbot gilt auch für Gross- und Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Ähnliches. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer sind in unbefestigten Feuerstellen verboten. Somit wird es auch an der Sarmenstorfer Bundesfeier leider kein Höhenfeuer geben. Die Verbote bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Gemeinderäte können lokal schärfere Regeln erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen.