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🆕 Ein Bürgerhaus der Zukunft - Umgestaltung "Ja oder Nein?"

📆 19.08.2022

🆕 Ein Bürgerhaus der Zukunft - Umgestaltung "Ja oder Nein?"

Am 17.08.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung über das geplante Dorfentwicklungsprojekt „Bürgerhaus Hatzfeld“ beraten. Die Fragestellung war, ob ein Antrag zum 3. Auswahltermin „Dorfentwicklung HESSEN“ fristgerecht gestellt werden soll oder nicht.

Die Rahmenbedingungen bisher waren mehr als schwierig. Im Mai wurde uns mitgeteilt, dass für den 4. Auswahltermin im Oktober diesen Jahres wahrscheinlich nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen werden. Die auf diesen Termin basierende Projektplanung musste also extrem beschleunigt werden. Viele Absprachen waren nötig, um die Antragsreife zu erhalten. Letztendlich haben wir es geschafft, um so die letztmalige Option auf eine erhöhte Förderung von 75 %, gedeckelt auf 1,125 Millionen Euro, zu erhalten und für die endgültige Beschlussfassung zur Umsetzung des Bürgerhausprojektes dringend benötigte Zeit zu gewinnen, damit wir noch einmal Alternativen detailliert planen und berechnen können.

Dies wird die wesentliche Aufgabe in den nächsten Wochen sein, die bis zur geplanten Beschlussfassung im Oktober ebenfalls für alle Beteiligten sehr sportlich sein werden. Vergessen werden darf man darüber hinaus nicht, dass ein Antrag auch abgelehnt werden kann. Sollte dies geschehen, müssen wir sowieso über die Zukunft des Bürgerhauses unter ganz anderen Voraussetzungen beraten.

Es dürfte mittlerweile vielen bekannt sein, dass der Brandschutz bei der 1985 durchgeführten Umgestaltung des Bürgerhauses gelinde gesagt „extrem vernachlässigt“ wurde. Was dies im Brandfall anlässlich einerVeranstaltung bedeutet hätte, will man sich besser nicht ausmalen. Also hier sowie bei Statik und Heizungsanlage besteht Handlungsbedarf. Diese drei Bereiche machen gegenwärtig 68 % der geplanten Gesamtausgaben aus. Auf die Gestaltung, um die es eigentlich bei solch einem Projekt gehen sollte, entfallen 32 %. Es starkes Missverhältnis, dessen Hauptursache im Jahr 1985 liegt.

Grundsätzlich ergeben sich hieraus drei strategische Optionen an:

1. „Rückbau = Abriss“ mit Kosten von ca. 890.000 Euro ohne Schaffung von Gegenwerten und Förderung.
2. „Teilsanierung“ mit Kosten von 1,82 Millionen Euro für die Herstellung der Betriebssicherheit und ohne Einrechnung von Förderung, die es nur für die Heizung gibt.
3. „Bürgerhaus für die Zukunft“ hierin ist zusätzlich zur Option 2 der Gestaltungsanteil von ca. 843.000 Euro (ohne Förderung) enthalten.

Alle Optionen haben Vor- und Nachteile. Eine Gegenüberstellung und Abwägung kann im beigefügten pdf-dokument gelesen u. nachvollzogen werden. Aufgrund der Gliederung kann man sich ein eigenes Bild schaffen und die unterschiedlichen Vorgehensweisen strukturiert durchdenken.

Die anstehende Entscheidung im Oktober wird sicherlich zu einer der schwierigsten Entscheidungen im kommunalpolitischen Leben der Mandatsträger gehören. Ob die getroffene Entscheidung „zweckmäßig / unzweckmäßig“ oder „richtig / falsch“ war, werden wir alle erst in ein paar Jahren wissen, wenn sich die Auswirkungen der Entscheidung zeigen. Gegenwärtig haben alle Entscheider - ob sie nun im Oktober für oder gegen den Umbau und die Weiterentwicklung des Bürgerhauses zu einem Haus für die Bürger stimmen – berechtigte Bedenken, da es derzeit unter den gegebenen Umständen keine Garantie und Sicherheit gibt.

Aufgabe der Verwaltung wird es in den nächsten Wochen sein, die Entscheidung für alle Mandatsträger mit einem Maximum an verfügbaren Informationen unter Berücksichtigung weiterer alternativer Planungen zur Ausgestaltung des Bürgerhauses zu erleichtern.

Wichtig ist auch ein hohes Bürgerinteresse an dem Projekt. Es sollte erkennbar werden, ob die lautesten Stimmen auch die Mehrheit vertreten. Für eine Beteiligung besteht während der anstehenden Ortsbeiratssitzungen (kurzfristige Terminierung wahrscheinlich), in denen noch Einfluss auf die zukünftige Gestaltung und Nutzung genommen werden kann und in einer geplanten Bürgerversammlung (Information aktueller Stand vor Sitzungsperiode zur Meinungsbildung für die Mandatsträger) voraussichtliche Ende September ausreichend Möglichkeit.

Hierbei sollte allerdings auch akzeptiert werden, dass ein eigener Vorschlag letztendlich nicht umgesetzt wird (werden kann). Auch sollte man der Fairness halber nicht alles ohne Begründung kaputt reden wollen, was andere erarbeitet haben, sondern auch Gegenvorschläge auf den Tisch legen und vorschlagen, wie man es besser machen kann.

Also alleine bei diesem Projekt liegen anstrengende und schwierige Wochen vor uns, die wir aber gemeinsam bewältigen können, wenn wir im alle Vorfeld zu einer konstruktiven Entscheidungsfindung im Oktober beitragen.

Die Sitzungsunterlagen zur Stadtverordnetenversammlung am 17.08.2022 sind im Ratsinformationssystem eingestellt und jederzeit unter diesem Link abrufbar: https://hatzfeldeder.ris-portal.de/sitzungen?p_p_id=RisSitzung&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_RisSitzung_mvcRenderCommandName=%2Ftop-detail&_RisSitzung_sitzungId=92201&_RisSitzung_topId=761522

🏢 Ein schönes Wochenende wünscht ihre Stadtverwaltung

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtentwicklung in Hatzfeld veröffentlicht.