Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (mehr als 5 Personen)

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 unter anderem beschlossen, dass Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen verboten sind.

Bei Versammlungen von bis 5 Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Die Polizei und weitere durch die Kanton ermächtigte Vollzugsorgane sorgen für die Einhaltung der Vorgaben im öffentlichen Raum.

Der Gemeinderat unterstützt diese Massnahme des Bundesrats vollumfänglich. Er fordert seine Einwohnerinnen und Einwohner dringend auf, diese Regeln unbedingt einzuhalten.

Der Gemeinderat zählt auf die Eigenverantwortung unserer Bevölkerung und bedankt sich bei allen, die dieses Verbot beachten und dadurch einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Sarmenstorf veröffentlicht.