🆕 Das Land hat Vertrauen in das Hatzfelder Bürgerhauskonzept
📅 13.09.2022
🆕 Das Land hat Vertrauen in das Hatzfelder Bürgerhauskonzept
🎯 Im 3. Auswahltermin für das Dorfentwicklungsprogramm hat das eingereichte Bürgerhauskonzept dermaßen überzeugt, dass es mit der Maximalförderung bewilligt wurde. Darüber hinaus wurden auch die Anträge für die Verfahrensbegleitung und die private Förderung bewilligt. Damit hat Hatzfeld anteilig den größten Zuschuss zu diesem Auswahltermin (40,8% der Fördersumme) erhalten. Dies spricht sowohl für die Qualität und Nachhaltigkeit des Bürgerhauskonzepts (Anlage), als auch für die bisherige Arbeit in der öffentlichen und privaten Stadtentwicklung.
👉 Ziel der Stadt ist es, unter Berücksichtigung der Auflagen und der Zukunftsgestaltung den Eigenanteil der Stadt so gering wie möglich zu halten. Hierbei werden dort, wo es geht, verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert.
🏫 🏘️ Öffentliche und private Projekte wären ohne das Dorfentwicklungsprogramm nicht möglich gewesen. Als Beispiele sind hier neben den vielen bisher geförderten privaten Bauprojekten nur stellvertretend die Umfeldgestaltung der Emmauskapelle und das private Großvorhaben „Edertalzentrum“ (Weiterentwicklung der ehemaligen Fachklinik Reddighausen) genannt. Vorhaben, die ohne die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm nicht möglich gewesen wären.
ℹ️ Um das „Bürgerhaus“ und den Antrag wurde in den letzten Wochen viel diskutiert. Grundsätzlich gilt:
🔹 die ungeplante und kurzfristige Antragseinreichung zum 3. Auswahltermin am 05.09.2022 war notwendig, um eine Chance auf den dieses Jahr noch gewährten erhöhten Förderzuschuss von 15 % (Gesamtförderung 75%) zu haben, da das Gesamtbudget für Dorfentwicklung begrenzt ist, und 2022 viele Kommunen in Hessen die Einreichung von Anträgen angekündigt haben.
🔹 es ist allen Beteiligten klar, dass für eine erfolgreiche Antragsstellung die Förderauflagen, insbesondere die Vorlage einer Baugenehmigung, erfüllt sein müssen und,
🔹 dass es aufgrund dieser Kurzfristigkeit Nachsteuerungsbedarf gibt, bei dem die Auflagen aus der Baugenehmigung, aber auch Vorstellungen der Gremien berücksichtigt werden müssen.
🔹 die Baugenehmigung wird Ende September vorliegen und die sich daraus ergebenden Auflagen können nicht vor der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2022 exakt eingerechnet werden.
🔹 Änderungsvorschläge aus Bürgerschaft und Gremien werden bestmöglich mit ihren Vor- und Nachteilen, sowie ihren Auswirkungen der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt.
🔹 die Stadtverordnetenversammlung muss sich für eine der drei strategischen Optionen für das Bürgerhaus entscheiden.
🔹 die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme des Förderbescheides muss aus rechtlichen Gründen am 28.09.2022 gefasst werden.
🛣️ Die drei Vorgehensweisen wurden in den öffentlichen Sitzungen Anfang August erklärt. Unter dem beigefügten Link kann sich jeder über die Vor- und Nachteile sowie die Konsequenzen der einzelnen Optionen schlau machen (https://crossiety.app/news_cards/352387).
📜 Zusammenfassung:
Option 1️⃣ „Rückbau = Abriss“ mit Kosten von ca. 890.000 Euro ohne Schaffung von Gegenwerten und Förderung. Dies bedeutet, dass die Kosten im Ergebnishaushalt negativ „voll zu Buche schlagen“ und die Frage nach dem danach offenbleibt.
Option 2️⃣ „Teilsanierung“ mit Kosten von 1,82 Millionen Euro für die Herstellung der Betriebssicherheit (1,275 Millionen) und eines neuen Heizsystem (545.000 €). Für die Installierung eines neuen Heiz- und Energiesystems können Förderungen zwischen 65% und 90 % bei Einhaltung der Auflagen auf die Nettokosten in Anspruch genommen werden. Diese Förderung ist nicht mit eingerechnet und von der Gesamtsumme abzuziehen. Insgesamt ergibt sich bei Verfolgung dieser Option ein Eigenanteil der Stadt zwischen 1.320 und 1.481 Millionen Euro, die als Eigenanteil von der Stadt zu tragen sind, um das Gleiche, was wir jetzt auch haben zu erhalten.
Option 3️⃣ „Bürgerhaus für die Zukunft“ diese Option ist bei Einhaltung der Förderziele mit 75 % auf die Nettokosten über das Dorfentwicklungsprogramm gefördert. Da es sich bei Verfolgung dieser Option um einen Umbau und die Weiterentwicklung des Bürgerhauses im förderrechtlichen Sinne handelt, werden die Kosten für Herstellung der Betriebssicherheit und Heizung (über ein anderes Förderprogramm) mit gefördert. Die Kosten für die Gestaltung (Förderziel) betragen ca. 843.000 Euro. Hieraus ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt von 1.337 Millionen Euro.
🧮Grundlage für die Berechnungen ist der eingereichte Förderantrag mit Bauantrag. Hierbei sind zukünftige Auflagen des Kreisbauamtes sowie die Prüfaufträge der Gremien nicht berücksichtigt.
⛏️ Zurzeit wird intensiv an der Umsetzung der Prüfaufträge der Gremien gearbeitet.
🤝 Die Anerkennung des Projektes als förderwürdiges Projekt durch das Land ist ein deutliches Zeichen für die Bewertung der Zukunftsfähigkeit des Projektes durch das zuständige Ministerium und die WI-Bank.