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📅 30.09.2022 📜 In ihrer Sitzung am 28.09.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass der Förderbescheid für den Umbau und die Weiterentwicklung des Bürgerhauses Hatzfeld angenommen wird. Landrat Jürgen van der Horst will den Förderbescheid am 12.10.2022 im Bürgerhaus übergeben. 🏔️🏔️🏔️ Bis hierhin waren viele Schwierigkeiten zu überwinden und viele Beteiligte haben hart daran gearbeitet in einem sehr knappen Zeitfenster die Antragsreife zu erreichen. Ein besonderer Dank gilt dem Planungsbüro „bioline“. Frau Dr. Koch, sie hat ein derart gutes Konzept geschrieben, dass sich unser Antrag letztendlich in sehr großer Konkurrenz durchsetzen konnte. Auch dem Kreisbauamt sind wir zu großem Dank verpflichtet. In nur 9 Wochen wurde die notwendige Baugenehmigung erteilt. Der Weg dorthin war alles andere als einfach. Aber letztendlich zählt das Ziel. Das haben wir gemeinsam erreicht und damit sind die Voraussetzungen für die Übergabe des Förderbescheides erfüllt (https://crossiety.app/news_cards/371383). 📄 Die Bürgerliste Hatzfeld ist mit ihrem Änderungsantrag (s. Anlage) diesen Umständen gerecht geworden. In Übereinstimmung mit dem in der Bürgerversammlung (20.09.2022), der Magistrat u. Ältestenratssitzung (21.09.2022) und in der gemeinsamen, öffentlichen Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss, Steuerungsgruppe „Dorfentwicklung“ und Ortsbeirat Hatzfeld abgestimmten Vorgehen bat sie um Annahme des Änderungsantrages, als Voraussetzung für die Zustimmung. 📣 Einflussnahme auf die Meinungsbildung Am Wochenende vor der Stadtverordnetenversammlung hat sich die „Interessengemeinschaft Bürgerhaus Hatzfeld“ (IG) mit zwei Schreiben an die Mandatsträger gewandt (Anm.: Die IG zeichnet auch für die Unterschriftenaktion „Bürgerhaus“ verantwortlich). Ziel dieser Schreiben war es, das Meinungsbild der Parlamentarier so zu beeinflussen, dass im Interesse der Interessengemeinschaft (IG) abgestimmt wird (Option 2: Teilsanierung“). Das beabsichtigte gute Ziel einmal vorausgesetzt, waren die eingesetzten Argumente recht fragwürdig, stellenweise unrichtig, und manche Dinge aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht umsetzbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Angehörige der IG dreimal in öffentlichen Sitzungen Gelegenheit hatten, ausführlich Fragen zu stellen und diese dann auch beantwortet wurden. Die Argumentationslinien und Hintergründe des Magistrats sind bekannt und wurden sowohl im Ratsinformationssystem (https://hatzfeldeder.ris-portal.de/sitzungen?p_p_id=RisSitzung&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_RisSitzung_mvcRenderCommandName=%2Ftop-detail&_RisSitzung_sitzungId=78170&_RisSitzung_topId=779019), als auch hier auf Crossiety veröffentlicht. Dementsprechend ist der begangene, manipulative Weg - eine gute Intention vorausgesetzt - kein sehr gutes Beispiel für eine demokratische Meinungsbildung. Aus diesem Grund ist er auch nicht zu entschuldigen! 📝 Unterschriftenaktion (Petition) zur Renovierung des Bürgerhauses Die Ziele der Unterschriftenaktion weichen im Wesentlichen nicht so weit von der Intention des Magistrats und des Parlamentes ab. Alle wollen den Erhalt des Bürgerhauses zu bestimmten Bedingungen und die finanziellen Belastungen so gering wie möglich halten. Hier ist der Blick nicht nur auf die Neuverschuldung (Aktion) zu lenken, sondern auch auf die Auswirkungen auf Ergebnis- und Finanzhaushalt, dies schließt auch die Bildung von Vermögen durch den Umbau ein. Die Umsetzung des Brandschutzes ist unstrittig. Bei der Beibehaltung des bestehenden Nutzungskonzeptes muss die Frage gestellt werden, wie es zukünftig funktionieren soll, wenn es in der Vergangenheit nicht richtig angenommen wurde. Ist hier nicht die Weiterentwicklung der bessere Weg? Die Instandsetzung der Heizung ist aufgrund des bekannten Zustandes und des Gebäudeenergiegesetzes nicht möglich und der Gas- und Energiepreisentwicklung wirtschaftlich nicht zu vertreten. Auch hat die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion, wenn es Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele geht. Die Wiedereröffnung der Gaststätte wäre sehr wünschenswert. Tragfähige Konzepte aus der Region gibt es, allerdings müssen sich auch Personen finden, die dies dann auch umsetzen wollen. Dies ist durchaus als ein Aufruf zu verstehen. 🗺️ Das weitere Vorgehen 1. Auswertung der Auflagen aus der Baugenehmigung unter Berücksichtigung von Brandschutzkonzept und Gebäudeenergiegesetz und Erstellung einer vorläufigen Kostenschätzung der Maßnahmen 2. Erstellung eines Konzeptes für die Änderung des Bauantrags unter Berücksichtigung der Brandschutzauflagen, Förderzielen, Energetische Sanierung und Prüfaufträgen aus den Gremien 3. Entwurfsabstimmung im Rahmen eines Vor-Ort-Termin mit Kreisbauamt 4. Einarbeitung der Ergebnisse des Vor-Ort-Termins in das Entwurfskonzept 5. Erstellung finale Kostenberechnungen auf Basis des Entwurfskonzept 6. Information der Gremien zur Abstimmung des weiteren Vorgehens 7. Information der Öffentlichkeit ℹ️ Die parlamentarische Mitbestimmung wird über regelmäßige Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses in Verbindung mit dem Ältestenrat erfolgen. ⚖️ Die finale Entscheidungsfindung zum Dorfentwicklungsprojekt „Bürgerhaus Hatzfeld“ ist für Ende 2022 geplant. 👉 Hinweis: Auch die HNA hat heute (30.09.2022) einen Beitrag zum Bürgerhaus veröffentlicht. 🍁Allen ein schönes Herbstwochenende.🍂 Bleiben Sie gesund. 🍀🌞