🎉 Bürgerhaus - Landrat übergibt Förderbescheid an Bürgermeister Junker
📰 Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises und der Stadt Hatzfeld
🎉 Landrat übergibt Förderbescheid: Über 1,1 Millionen Euro für Umbau des Bürgerhauses Hatzfeld an Bürgermeister Junker
🏢 Das Bürgerhaus in Hatzfeld soll sich zu einem kommunalen Zentrum für Nachhaltigkeit, Bildung und Kultur entwickeln. Für die dafür nötigen Umbau-Maßnahmen stellt der Landkreis über 1,1 Millionen Euro aus Landes-Fördermitteln bereit. Den Bescheid inklusive der dazugehörigen Baugenehmigung hat Landrat Jürgen van der Horst an Hatzfelds Bürgermeister Dirk Junker übergeben.
🔝 „Ein innovatives und nachhaltiges Projekt“
Die Zuwendung von 1.125.000 Millionen Euro wird ausgezahlt aus dem Fördertopf des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – und macht so eine dringend erforderliche Funktionserweiterung des Bürgerhauses möglich. „Mit der Auszahlung der Landesmittel unterstützt der Landkreis das innovative und nachhaltige Dorfentwicklungsprojekt in Hatzfeld“, sagt Landrat Jürgen van der Horst. „Damit werden nicht nur die zukunftsfähige Infrastruktur Hatzfelds gestärkt, sondern die Räumlichkeiten des Bürgerhauses als Treffpunkt des Ortes und für die Region aufgewertet, Kulturangebote gefördert und möglichst die Energiebilanz verbessert.“
↔️ Parallele Nutzung möglich
Das Bürgerhaus wurde in den 60er Jahren errichtet und gilt seither als öffentliche Einrichtung mit verschiedenen gesamtkommunalen Funktionsangeboten – von bürgerschaftlich getragenen Angeboten wie Konzerten, Versammlungen, VDK-Beratungen über die regelmäßigen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung bis hin zu Veranstaltungen, Events oder Fortbildungen kommunaler Unternehmen. Zentrale Stärke des Objekts: Durch die optimale Aufteilung und Größe wären die Räumlichkeiten auch für eine parallele Nutzung geeignet, wenn sie entsprechend umgestaltet werden.
🏗 Unter Beachtung von Brandschutz, Statik und der energetischen Sanierung soll das Gebäude für ein neues Nutzungskonzept grundlegend saniert und umgebaut werden. Das soll zeitnah passieren, da die Nutzungsmöglichkeiten aktuell noch nicht konsequent ausgeschöpft werden: Unter anderem ist der Umzug der Stadtbücherei von der Grundschule in das Bürgerhaus geplant sowie die Einrichtung einer Mediathek und eines Flying Office – also ein Büro, das parallel für verschiedene Dienstleistungs- und Beratungsangebote genutzt werden kann. Auch die Erweiterung der technischen Ausstattung ist Teil des Projektplans. Grundlage für die Planungen war eine vorhergegangene Machbarkeitsstudie unter Beteiligung der Hatzfelder Bürgerinnen und Bürger.
⚒️🚶♂️👥️ „Engagierter Einsatz aller Beteiligter“
Nachdem die Stadt Hatzfeld den Förderantrag Ende August gestellt hatte und dieser nun zeitnah durch den Landkreis bewilligt wurde, sollen die Maßnahmen und Bauarbeiten zur Umgestaltung möglichst rasch starten. „Die Anerkennung des Bürgerhauses als förderfähiges Projekt durch das Land ist ein deutlicher Beweis die Zukunftsfähigkeit des vorgelegten Konzeptes. Es wurde unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen in kürzester Zeit bis zur Antragsreife entwickelt“, sagt der Bürgermeister von Hatzfeld Dirk Junker. „Ohne den äußerst engagierten Einsatz aller Beteiligter wäre dies mit Sicherheit nicht gelungen.“ Bis zur Umsetzung würden noch viele Hindernisse zu überwinden sein. Aufgrund der kurzen Planungszeit seien zudem noch Anpassungen an dem Konzept geplant. „Hierbei sind Gremien und Öffentlichkeit eng mit eingebunden, so dass sie jederzeit über den aktuellen Projektstand informiert sind und so ihre Entscheidungen abwägen können.“
📝 In den nächsten Wochen wird mit Hochdruck an den geplanten Veränderungen und den Fachplanungen gearbeitet, um unter Berücksichtigung aller Faktoren einen Baubeginn Anfang Mai 2023 erreichen zu können. Ziel ist es, die Maßnahme Ende 2024 abzuschließen. Das Bürgerhaus als weiteres öffentliches Projekt der Stadt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogamms Hatzfeld soll neben den privat geförderten Projekten ein weiterer wesentlicher Baustein der Zukunftsentwicklung der Stadt sein.
ℹ️ Hintergrund: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung
Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den demografischen und strukturellen Wandel aktiv zu gestalten und durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren. Dazu ist es erforderlich, dass Handlungsfelder wie z.B. Infrastruktur, Versorgung, Mobilität, bürgerschaftliches Engagement und Zusammenarbeit sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene abgestimmt und zukunftsfähig aufgestellt werden. Um eine gute Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhalten und an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasste Rahmenbedingungen zu erzielen, sollen die Innenentwicklung gestärkt, der Flächenverbrauch verringert und die Energieeffizienz gesteigert werden.