Neuigkeit
Öffentlich
Gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom 27. Mai erfolgen ab dem 6. Juni 2020 weitere Lockerungen der Schutzmassnahmen. Diese Lockerungen umfassen auch Sportveranstaltungen und die Durchführung von Trainings. Dabei gelten für Sportveranstaltungen die gleichen Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb für alle Sportarten, ohne Einschränkung der Gruppengrösse, wieder erlaubt. Dies gilt auch für sportliche Aktivitäten, bei welchen es zu direktem Körperkontakt kommt. In solchen Sportarten müssen die Trainingseinheiten in beständigen Teams durchgeführt und entsprechende Präsenzlisten geführt werden.