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Erhebliche Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben heute Dienstag, 28. Juli 2020, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen.

Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Die AGV erlässt ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16.00 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Die Trockenheit führt zu einer erheblichen Waldbrandgefahr und zum Austrocknen von Bächen.

Es ist verboten im Wald und am Waldrand (Mindestabstand 50 Meter) Feuer zu entfachen.
Im Siedlungsgebiet und im offenen Land ist es verboten, Feuer in unbefestigten Feuerstellen zu entfachen.
Im Siedlungsgebiet und im offenen Land ist es verboten, bei starkem Wind Feuer zu entfachen. Dazu zählen auch Grills welche zu Funkenflug führen können.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Es ist verboten, Feuerwerk näher als 200m zum Waldrand abzubrennen.
Das Steigenlassen von "Heissluftbalons/ Himmelslaternen" ist verboten.
Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
Verwenden Sie beim Grillieren fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Beachten Sie allfällige weitergehende lokale Feuerverbote.

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