Neuigkeit
Öffentlich
Per 3. August 2020 wurde die Waldbrandgefahr aufgrund des anhaltenden Niederschlags von Stufe 4 auf Stufe 3 korrigiert. Das bedeutet, dass das absolute Feuerverbot im Wald und am Waldrand aufgehoben ist. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grösster Vorsicht und unter stetiger Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist gänzlich darauf zu verzichten.