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Verkehrsberuhigter Bereich auf Probe in der Ochsenstraße

Seit wenigen Wochen ist ein Teilbereich der Ochsenstraße in Kleinsteinbach als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen und beschildert.

Es handelt sich dabei um eine sechsmonatige Testphase zwischen den Hausnummern 33 und 55, die zu einer Dauereinrichtung werden könnte, falls sie sich bewährt.

Sie geht zurück auf einen Beschluss des Ortschaftsrats Kleinsteinbach vom Februar 2020, der nach einer Ortsbesichtigung zusammen mit Anwohnern und Vertretern der Verkehrsbehörde sowie der Gemeindeverwaltung gefasst worden war.

Die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs ist der Versuch, die verkehrlichen Probleme der mit mehreren Engstellen versehenen Ochsenstraße zu mildern. Gemeint sind damit die starke Nutzung durch den Verkehr, insbesondere auch durch den Schwerverkehr als Zu- und Abfahrt zur Firma Edelstahl Rosswag. Die Ochsenstraße wird aber auch gerne als Ausweichstrecke bei Staus auf der Bockstalstraße genutzt. Für die Anwohner stellen die vielen Fahrzeuge einschließlich der regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur eine Belästigung dar, sie sind auch ein Sicherheitsrisiko für alle Benutzer*innen, insbesondere für Eltern und Kinder, die die Ochsenstraße als Weg zur Schule und zur Kindertagesstätte nutzen.
Fußgänger haben in einem verkehrsberuhigten Bereich Vorrang, egal ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt. Darauf müssen die Fahrer von Autos, Lkw’s, Motorrädern oder Fahrrädern gleichermaßen Rücksicht nehmen. In diesen Zonen ist eine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, langsames Fahren wie in Tempo-30-Zonen reicht nicht aus. Alle Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder behindern noch gefährden; sie müssen anhalten und warten, im Zweifel sogar, bis ein spielendes Kind das Fahrzeug bemerkt. Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Fahrbahn nuzten, sollen aber andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindern. Geparkt werden darf nur in den dafür gekennzeichneten Flächen. Diese letztgenannte Vorschrift wird allerdings während der Testphase nicht umgesetzt.
Wer diese Regeln beherzigt, kann viel zum rücksichtsvollen Miteinander zwischen Fußgängern und dem Fahrverkehr beitragen. Nach dem Ende der Testphase wird das Ergebnis ausgewertet und damit eine Grundlage für eine endgültige Entscheidung vorhanden sein.

Foto: Gemeinde

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Pfinztal veröffentlicht.