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Einhaltung Ruhezeiten Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg aufmerksam gemacht: Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, sind wie folgt verboten: Montag bis Freitag bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr Samstag bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage ganztags (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag) Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet. Ausnahmebewilligungen müssen im Voraus eingeholt werden. Das Verwenden von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist nur mit Bewilligung gestattet. Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören können, sind bewilligungspflichtig (z.B. Open-Air, Motocross, Auto- und Motorradrennen, Modellfliegen, private wie öffentliche Veranstaltungen usw.). Der Gemeinderat kann für öffentliche Anlagen Benützungszeiten und Benützungsvorschriften festlegen. Zum vollständigen Artikel