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Verbot von Littering seit 1. Januar 2021 Leider müssen wir bei steigenden Temperaturen vermehrt Littering auf den öffentlichen Plätzen und Anlagen wie Lindenplatz, Schulhaus- und Pausenplätzen, Spielplatz Schulanlage, aber auch illegale Abfallbeseitigung im Wald, feststellen. Gemäss § 7 des Polizeireglements hat jeder, welcher öffentliche Strassen, Plätze und Anlagen verunreinigt oder Gegenstände liegen lässt, umgehend den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Widerhandlungen können mit Busse bestraft werden. Wer unachtsam einen Zigarettenstummel wegwirft, die Bier- oder Energydrink-Dose, den Plastiksack oder die Gesichtsmaske im Park liegenlässt, schadet nicht nur der Umwelt und dem Gemüt ordnungsliebender Mitmenschen, sondern unter Umständen auch seinem Portemonnaie. Bitte geben Sie vermehrt acht auf Ihre Umwelt, damit wir alle länger Freude daran haben können. Danke für Ihr Verständnis. Zum vollständigen Artikel