Erreichbarkeit der Geschäfte Lange Straße ist weiterhin möglich
Die aufgrund der Baumaßnahme B68 notwendige Sperrung des Straßenbereichs ab Höhe des Ärztehauses führt zu einer geänderten Zufahrt zu den Geschäften an der Langen Straße. Die Erreichbarkeit mit Ihrem Fahrzeug ist weiterhin gewährleistet. Über die Glockenstraße oder Mühlenstraße gelangen Sie auf die Lange Straße und können dort wie gewohnt parken und die Geschäfte erreichen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Lichtenau veröffentlicht.