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An seiner Sitzung vom 05. Juni 2023 hat der Gemeinderat beschlossen • auf die inhaltliche Trennung zwischen Budgetierung und Finanzplan zu verzichten und die Budgetierung künftig als Teil der Finanzplanung anzusehen; • gestützt auf § 23 PBG, für die Parzelle GB Biberist Nr. 1510 eine Planungszone für 3 Jahre erlassen; • das Geschäft für den Nachtragskredit für die Erweiterung und Umbau Werkhofschulhaus mit Feuerwehrmagazin zurückgewiesen; • dem Tarifreglement von kids&teens für Hort, Spielgruppe und Mittagstisch zu Handen der Gemeindeversammlung zugestimmt; • das überarbeitete Reglement über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Biberist (Subjektfinanzierung) zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet; • den Antrag der Grünen - Biberist erlässt für bewilligungspflichtige Anlässe auf öffentlichem Grund die Auflage, Mehrweggeschirr zu verwenden – grundsätzlich gutgeheissen und die Verwaltung beauftragt, das Anliegen weiter zu bearbeiten.