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Parkieren nur in Fahrtrichtung erlaubt

An der Hauptstrasse in Aesch werden immer wieder Autos entgegen der Fahrtrichtung parkiert. Dies ist nicht erlaubt und führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind deshalb dazu aufgerufen, die untenstehende Regel im Interesse der Verkehrssicherheit zu beachten.

Die Verkehrsregelverordnung (Art. 18 Abs. 1) lässt das Anhalten auf der linken Strassenseite nur in wenigen Situationen zu, nämlich…

• … wenn rechts ein Tramgleis verläuft;
• … wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert ist;
• … in schmalen Strassen mit wenig Verkehr;
• … oder in Einbahnstrassen.

Was für das Anhalten gilt, kommt auch beim Parkieren zur Anwendung. Das heisst: Wenn keine der aufgeführten Situationen vorliegt, darf nur rechts angehalten – beziehungsweise parkiert – werden.

Falsches Parkieren wird mit der Ordnungsbussenziffer 316 geahndet und mit CHF 60 gebüsst. Infolge der «falschen» Blickrichtung, wird durch die Fahrzeuglenkenden auch die Signalisation, wonach die Parkscheibe hinter der Frontscheibe zu deponieren ist, oft nicht wahrgenommen. Für das Nichtstellen der Parkscheibe können somit kumulativ CHF 40 dazukommen. Im Sinn der Verkehrssicherheit danken wir für das Verständnis und bitten um Rücksichtnahme.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aesch veröffentlicht.