Änderung der Corona-Verordnung zum 12. Oktober 2020
Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung wurde das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten aufgehoben. Zeitgleich wurde der Bußgeldkatalog angepasst.
Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Esslingen zum Thema Maskenpflicht und Veranstaltungen sind zusammen mit den Erläuterungen ebenfalls auf unserer Internetseite veröffentlicht.
https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona
bzw.
https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/aktuelles-zum-thema-corona/verordnungen
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.