Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Festlegung der Gewässerräume

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Bestandteil der Vorlage ist auch die eigentumsverbindliche Festlegung der Gewässerräume im Sinne von § 36 GSchG.

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