Swisscom planen Glasfaserausbau – Hausbesuche notwendig

Die Swisscom planen in Aesch den Glasfaserausbau. Dafür wurde die Firma Cablex beauftragt. Viele Aescher:innen haben deshalb in den letzten Tagen ein Schreiben der Swisscom/Cablex erhalten, in dem die Hausbesitzer:innen über die geplanten Aktivitäten informiert wurden. Dabei wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Hausbesitzer:innen von der Firma Cablex für eine technische Visite kontaktiert und bei Bedarf besucht werden.

Leider haben diese zum Teil sehr unglücklichen Kontaktaufnahmen für Verunsicherungen und zu mehreren Rückfragen bei der Gemeindeverwaltung geführt. Die Gemeinde Aesch hat bei der Swisscom interveniert und die Kontaktaufnahmen sollten nun an Qualität gewinnen. Die Anrufe und Besuche der Cablex im Auftrag der Swisscom entsprechen den Tatsachen und sind keine Betrügereien. Dennoch bedanken wir uns bei der Aescher Bevölkerung für die Vorsicht bei Anrufen und die Rückfragen bei der Gemeinde bei Unsicherheiten.

Der Ablauf für den Glasfaserausbau der Swisscom kann nachfolgend wie folgt zusammengefasst werden:

- Cablex AG führt als Totalunternehmerin den FTTH-Rollout in Aesch BL bis zum Abschluss des Baus im Namen der Swisscom durch (FTTH = Fibre to the home).

- Cablex AG setzt für die Anrufe sowie für die technischen Aufnahmen in den Wohnhäusern vor Ort wiederum Subunternehmen zur Arbeit ein.

- Die Subunternehmen machen einerseits die Kontakte (Anruf der Liegenschaftsbesitzer, Kontaktformular für die Begehung vor Ort und Erschliessungsvertrag), andererseits wird eine technische Aufnahme der Gegebenheiten vor Ort durchgeführt. Hierzu wird ein Termin vor Ort vereinbart, damit der Mitarbeiter von Cablex oder Subunternehmen die Platzierung des Hausanschlusskasten (BEP-Kasten) sowie die Platzierung der OTO-Dose (Glasfasersteckdose) dokumentieren und festhalten kann (Fotos, Notizen).

- Im Anschluss wird der Ausbau des FTTH-Anschluss lanciert, meistens mit einem zeitlichen Abstand zur technischen Aufnahme.

- Zwischenzeitlich wird der Erschliessungsvertrag, wenn nicht bereits erfolgt, mit dem Liegenschaftsbesitzer abgeschlossen.

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