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Änderung der Corona-Verordnung zum 11. Januar 2020

Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unerlässlich, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen.

Die aktuelle Verordnung einschließlich Begründung, eine Übersicht über die Regelungen sowie Antworten auf viele Fragen finden Sie auf der Internetseite

www.baden-wuerttemberg.de

Der Begründung der Landesregierung kann folgendes entnommen werden: Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz immer noch weit über der Zielmarke von 50. Dazu kommt, dass die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet sind, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen. Im Dezember 2020 sind in Deutschland mehr Personen an oder mit Corona gestorben als kumuliert im gesamten restlichen Jahr. Zudem sind die Intensivstationen nahezu vollständig belegt, so dass die medizinischen Versorgungskapazitäten annähernd ausgeschöpft sind und die Belastungsgrenze der Ärztinnen und Ärzte sowie der Pflegekräfte erreicht ist. Ohne eine weitere starke Reduzierung der physischen Kontakte droht der Kollaps des Gesund-heitssystems in Baden-Württemberg und ganz Deutschland. Daher werden bereits jetzt nicht lebensnotwendige, aber medizinisch indizierte Operationen verschoben, um den schlimmsten Fall, nämlich die Überlastung der Krankenhauskapazitäten, zu verhindern. Nur so kann vermieden werden, dass die behandelnden Ärzte die Entscheidung treffen müssen, welche Patienten eine Intensivbehandlung bekommen bzw. beatmet werden und welche Patienten nur noch mittels „best supportive care“ behandelt werden (sog. Triage).

Unsere Bitte: Schützen Sie sich und andere vor Infektionen und reduzieren Sie Ihre Kontakte deutlich, damit wir das Ziel niedriger Infektionszahlen in wenigen Wochen und nicht erst in Monaten erreichen!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Pfinztal veröffentlicht.