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Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl können nur bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Pfinztal Bürgerbüro beantragt und ausgegeben werden. Telefonische Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei der Behördenrufnummer 115, dem Servicecenter der Behörden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können im Internet über die Homepage der Gemeinde (www.pfinztal.de), E-Mail (buergerbuero@pfinztal.de) und Brief (verwenden Sie am besten die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens) oder per Fax (07240 / 62 – 198) beantragt werden. Für die Beantragung sind folgende Daten wichtig: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum. Eine telefonische Beantragung des Wahlscheines und der damit verbundenen Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. Eine persönliche Beantragung im Rathaus Söllingen (Bürgerbüro) ist aufgrund des Infektionsschutzes nur mit telefonischer Voranmeldung und Termin möglich. Wir bitten wenn möglich von dieser abzusehen und die Online-, Fax- oder postalische Beantragung zu wählen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm / ihr noch am Samstag, 13. März 2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Sonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Rathaus (Hauptstraße 70, 76327 Pfinztal-Söllingen) beantragt werden. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 18.00 Uhr (Ende der Abstimmungszeit), im Rathaus eingegangen sein. Bitte beachten Sie: Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten roten Wahlbriefe werden bis zum Freitag vor dem Wahlsonntag im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und von der Deutschen Post Express GmbH im Bundesgebiet befördert und rechtzeitig am Wahlsonntag den zuständigen Wahlbehörden ausgehändigt. Am Wahlsonntag selbst noch aufkommende Wahlbriefe verbleiben im Briefstrom und werden mit den übrigen Sendungen bearbeitet und über das Regelnetz der Deutschen Post AG abgeleitet. Ihre Aussonderung und die Bereithaltung für eine Übergabe an die zuständige Stelle findet nicht mehr statt. Es wird daher empfohlen, Wahlbriefe spätestens am zweiten Werktag vor der Wahl abzuschicken. Für die Landtagswahl ist dies Freitag, der 14. März 2021. Samstag, den 13. März 2021 sowie am Wahltag sollten Wahlbriefe nicht mehr in die Postbriefkästen, sondern in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Es besteht sonst das Risiko, dass diese die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreichen und nicht mehr berücksichtigt werden können.