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Der Gutachter war bei dir zuhause und hat die Pflegebegutachtung durchgeführt. Und wie geht es nun weiter? Ab dem Datum des Pflegegrad-Antrags hat die Pflegekasse 25 Arbeitstagezeit, eine Entscheidung zu treffen. Diese wird dir in Form eines Bescheids per Post zu geschickt. In dem Bescheid steht, welchen Pflegegrad du oder dein Angehöriger erhältst. Das Pflegegutachten muss auch im Bescheid enthalten sein. Hast du nach fünf Wochen noch keinen Bescheid bekommen, kannst du pro Woche der Verzögerung 70 € Entschädigung erhalten. Hast du gute Grunde dafür, dass du zu niedrig eingestuft wurdest, kannst du einen Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen. Wie das geht, erklären wir dir im nächsten Beitrag.