Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde
Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Sarmenstorf veröffentlicht.