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Neunte Änderungsverordnung zur 5. CoronaVO

Die Landesregierung hat gestern die neunte Änderung der CoronaVO beschlossen und notverkündet.

Es wurden folgende Lockerungen, die ab 1. März in Kraft treten, eingearbeitet.

- Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung ist wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt.

- Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich.

- bereits bekannt war die Öffnung der Friseurbetriebe ebenfalls ab 1. März

Eine Übersicht der ab 1. März gültigen Regelungen finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210301_Coronamassnahmen_Maerz_DE.PDF

Ebenso eine Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210301_Uebersicht_offen_geschlossen.pdf

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.