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Nachwuchs für Wildtiere – Leinenpflicht für Hunde ab 01. April
Mit dem Frühling beginnt für Wildtiere die Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit ihres Nachwuchses. In dieser reagieren die Tiere im Wald, auf Feldern und am Birsufer besonders anfällig auf Störungen.
Hunde müssen deshalb vom 01. April bis 31. Juli 2024 im Waldgebiet und am Waldrand sowie am Birsufer an der Leine geführt und auf den Wegen gehalten werden.
Hilfreiche Tipps zum Umgang mit Hunden in der Umwelt bietet der unten verlinkte «Hundeknigge».
Gemeinde Aesch
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeindeverwaltung Aesch veröffentlicht.