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Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand🐶🌳

Im Kanton Zürich gilt jedes Jahr vom 1. April bis 31. Juli eine obligatorische Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter davon entfernt)🐶 Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Vielen Dank, dass Sie sich daran halten. Die Wildtiere danken es Ihnen 🦌

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeindehaus Eglisau veröffentlicht.