Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe

Leider kommt es des Öfteren vor, dass die eingegangenen brieflichen Stimmabgaben ungültig sind. Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:

• Den ausgefüllten Abstimmungs- oder Wahlzettel ins separate Stimmcouvert (Couvert ohne Fenster) legen.

• Das Stimmcouvert inkl. unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen, so dass die Adresse der Stimmgemeinde im Fenster sichtbar ist.

• Die briefliche Stimmabgabe ist bis spätestens am Wahlsonntag um 9:30 Uhr möglich. Stimmcouverts die später eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

• Die Sendung muss bei Postzustellung genügend frankiert sein.

Gut zu wissen:
• Wenn Sie nur das Stimmcouvert ohne Antwortcouvert abgeben, ist die Stimmabgabe ungültig.

• Beachten Sie unbedingt, dass Sie den Stimmrechtsausweis unterschreiben, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

• Der Stimmrechtsausweis darf nicht zusammen mit dem Stimmzettel im Stimmcouvert sein. Damit wird das Stimmgeheimnis nicht geschützt. Die Abstimmung wäre somit ebenfalls ungültig.

Bei Unsicherheiten dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

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