Corona-Notbremse im Kreis Paderborn ab dem 19.04.2021
Ab heute gelten im Kreis Paderborn die Maßnahmen zur Corona-Notbremse. Im folgenden finden Sie die nun geltenden Maßnahmen in Kürze. Einen umfassenderen Überblick bekommen Sie hier: http://www.lichtenau.de/56-Startseite/14982,Corona-Notbremse-im-Kreis-Paderborn-ab-dem-19.04.2021.html
Was bleibt ab dem 19. April weiterhin mit einem negativem, tagesaktuellen und bescheinigten Schnelltest erlaubt?
- Besuch von Bibliotheken, Archiven, usw.:
--> mit negativen Testergebnis
- Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern, usw.:
--> mit Terminbuchung und negativem Testergebnis
- Besuch von Zoos und Tierparks usw.
--> mit Terminbuchung (negatives Testergebnis für geschlossene Räumlichkeiten)
- Einzelhandel / Handelseinrichtungen
--> mit Terminbuchung und negativem Testergebnis
- Privilegierter Einzelhandel (täglicher Grundbedarf wie Supermärkte, Tankstellen, Apotheken, usw.)
--> Einkauf ohne Auflagen möglich
- Körpernahe Dienstleistungen
--> negatives Testergebnis erforderlich
--> Für medizinisch notwendige Leistungen oder u.a. Friseure, nicht-medizinische Fußpflege und gewerbsmäßige Personenbeförderung sind keine negativen Testergebnisse notwendig.
Testmöglichkeiten im Stadtgebiet Lichtenau:
http://www.lichtenau.de/56-Startseite/14967,Kostenlose-B%FCrger-Schnelltests-im-Stadtgebiet-Lichtenau.html
Testmöglichkeiten im Kreis Paderborn:
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/themen/53-gesundheitsamt/corona-testung.php
Welche verschärften Schutzmaßnahmen gelten ab Montag, 19. April?
Auch mit negativen, tagesaktuellen und bescheinigten Schnell- oder Selbsttest treten folgende Verschärfungen in Kraft: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand erlaubt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a CoronaSchVO). Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Dies gilt auch für die Sportausübung im Rahmen des § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 CoronaSchVO.
Weitere Informationen zu den aktuellen Auflagen:
http://www.lichtenau.de/56-Startseite/14982,Corona-Notbremse-im-Kreis-Paderborn-ab-dem-19.04.2021.html