Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission - Publikation Nachmeldefrist
Für die Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde im ersten Wahlgang folgender Kandidat angemeldet:
Urfer Thomas Michael, 1948, von Bönigen BE, Hueb 109, Mellikon
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und beim Gemeindebüro Zurzach in 5330 Bad Zurzach, Hauptstrasse 50, innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis am 19. August 2024, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann beim Gemeindebüro Zurzach in 5330 Bad Zurzach, Hauptstrasse 50, Tel. 056 269 71 11, bezogen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).