Corona-Notbremse: Ab Mittwoch, 28. April schärfere Regeln für den Einzelhandel

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat per Allgemeinverfügung festgestellt, dass im Kreis Paderborn ab Mittwoch, 28. April, der Schwellenwert der Sieben-Tages-Inzidenz von 150 im Sinne des neuen Infektionsschutzgesetzes überschritten wird und deshalb die schärferen Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für den Einzelhandel greifen. Ab kommenden Mittwoch, 28. April geht nur noch das so genannte „Click und Collect“: Die Läden müssen schließen, das Einkaufen mit Termin ist untersagt. Lediglich bestellte Ware darf abgeholt werden.

Ausgenommen davon sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs (priorisierte Läden) wie:
- Supermärkte
- Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen (Einkauf nur mit Termin, kein negatives Testergebnis!)
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte
- Gartenmärkte
- und der Großhandel.

Sie dürfen jedoch nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Mindestabstände eingehalten werden. Die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) tragen. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden ist begrenzt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Lichtenau veröffentlicht.