Hundetaxe 2021/2022

Im Mai wird die Hundetaxe fällig, welche der Wohngemeinde jährlich zu entrichten ist. Die Höhe der Taxe bleibt unverändert und beträgt im Kanton Aargau 120 Franken pro Hund. Die Rechnungen werden im Mai den Hundehaltenden zugestellt.

Folgendes ist zu beachten:
• Bei Zuzug in die Wohngemeinde oder bei Neuanschaffung eines Hundes muss dieser innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind eine Kopie des Heimtierausweises/Impfbüchleins (ausgestellt durch AMICUS) sowie die Haltebewilligung, sofern eine nötig ist, abzugeben.
• Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.
• Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Einwohnerkontrolle (Telefon 056 667 93 93, einwohnerkontrolle@sarmenstorf.ch) innert 10 Tagen zu melden. Für den Eintrag in die Hundedatenbank AMICUS (Telefon 0848 777 100, www.amicus.ch) ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter zuständig.
• Für Hunde, welche ab 1. November 2021 bis 30. April 2022 angeschafft werden oder das taxpflichtige Alter (ab 3 Monate) erreichen, ist die halbe Taxe (60 Franken) zu entrichten.
• Bei Zuzug aus einem anderen Kanton wird die Hundetaxe für den Kanton Aargau fällig. Dies, obwohl die Taxe am vorherigen Wohnort bereits bezahlt wurde.
• Hunde, welche im AMICUS noch nicht registriert wurden, sind unverzüglich via Tierarzt anzumelden.
• Ersthundehalter melden sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle, damit diese die Registrierung der Halter-Personalien im AMICUS vornehmen können. Die neu generierte Halter-ID ist danach dem Tierarzt anzugeben.
• Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde gemäss § 21 Absatz 1 der Jagdverordnung des Kantons Aargau im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
• Die Hundehaltenden sind laut Verordnung zum Hundegesetz verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu beseitigen. Bei Missachtung dieser Pflicht können Hundehaltende mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.

Damit der Aufwand für das Stornieren der Rechnungen möglichst gering gehalten werden kann, bitten wir Sie, den Tod oder die Abgabe Ihres Hundes bis spätestens Ende April 2021 der Einwohnerkontrolle zu melden. So kann vermieden werden, dass jemand fälschlicherweise eine Rechnung erhält, der gar keinen Hund mehr besitzt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Sarmenstorf veröffentlicht.