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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission - Stille Wahl

Für die Ersatzwahl der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet:

• Urfer Thomas Michael, 1948, von Bönigen BE, Hueb 109, Mellikon

Nachdem während der gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission keine weiteren Vorschläge eingereicht wurden, hat das Wahlbüro den Vorgeschlagenen gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff. GPR innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

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