Totalrevision FEB-Reglement: Start Vernehmlassung
Der Gemeinderat möchte das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) totalrevidieren und lädt zur öffentlichen Vernehmlassung ein auf www.mitwirkung.aesch.ch.
Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören:
• Die umständliche Ermittlung des für die Subventionsberechnung massgebenden Einkommens wird einfacher.
• Die Subventionsbeiträge werden neu direkt an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nicht an die Betreuungs-Institutionen ausbezahlt.
• Das starre und veraltete Beitragsmodell mit Absolutbeträgen in der Verordnung wird vereinfacht.
Unter anderem gestützt auf das FEB-Musterreglement des Kantons Basel-Landschaft hat der Gemeinderat den Entwurf eines totalrevidierten FEB-Reglements beschlossen.
Die politischen Parteien sowie interessierte Personen sind eingeladen, im Rahmen des bis zum 29. September 2024 laufenden Vernehmlassungsverfahrens Rückmeldungen zum Reglemententwurf abzugeben.